Mathematik
Von Hans-Dieter Gerster, Pädagogische Hochschule Freiburg Die Begriffe „Dyskalkulie“, „Arithmasthenie“, „Rechenstörung“, „Rechenschwäche“ sind wissenschaftlich nicht geklärt. Die Begriffe „Dyskalkulie“ und „Arithmasthenie“ werden vor allem im medizinischen, sonderpädagogischen und psychologischen Bereich sowie in den Medien, z. B. im Internet, verwendet. Sie suggerieren das Vorhandensein einer Krankheit, die eine (außerschulische) „Therapie“ erfordere. Im Bereich der Schule und der Mathematikdidaktik sind eher die Begriffe „Rechenstörung“ und „Rechenschwäche“ gebräuchlich. Häufig werden diese Begriffe synonym verwendet. Angemessen erscheint dagegen die Formulierung „besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens“, analog zu den „Grundsätzen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten des Lesens und Rechtschreibens“, die in Deutschland von der KMK (Kultusministerkonferenz) bereits 1978 für den Bereich der „Legasthenie“ formuliert wurden. Als Richtschnur dient seit 1991 häufig die Definition „Rechenstörung“ nach der ICD 10 (International Classification of Diseases) der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Diese führt „Rechenstörung“ unter dem Code F81.2 als „Entwicklungsstörung“ an und definiert sie wie folgt: „Diese Störung beinhaltet eine umschriebene Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine eindeutig unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie und Differential- sowie Integralrechnung benötigt werden.“ Weiter heißt es in den „diagnostischen Leitlinien“: „Die Rechenleistung des Kindes muss eindeutig unterhalb des Niveaus liegen, welches aufgrund des Alters, der allgemeinen Intelligenz und der Schulklasse zu erwarten ist. Dies wird am