Ein beitrag zum islamischen recht
Ein Beitrag
Zum islamischen Recht
Eine Seminararbeit in
Rechtsvergleichung
Vorgelegt von
Hafid Jarraf Inhaltverzeichnis:
Vorwort 2 Die Scharia- das islamische Recht 2
1. Die vier Säulen der Rechtswissenschaft 3 1.1. Der Koran 3 1.2. Die Sunna 3 1.3. Idschma 4 1.4. Qiyas 4
2. Die weitere Rechtsquellen 5 2.1. Das Gewohnheitsrecht 5 2.2. Die Entscheidung nach eigenem Gutdünken (Ra'y des Juristen) 5 2.3. Der Idschtihad 5 2.4 Die Fatwa 6
3. Die Rechtsschulen 7 3.1. Die hanafitische Schule 7 3.2. Die malikitische Schule 7 3.3. Die schafiitische Schule 8 3.4. Die hanbalitische Schule 8
4. Handlungen des Menschen 9 4.1. Die fünf Kategorien für Verhalten 9 4.2. Anwendung der Scharia in der heutigen Gesellschaft………………………...10
5. Ehe 10
6. Erbrecht 11
7. Stiftungen 11
8. Geltungsbereich 12
Ausblick 12
Bibliographie 13 Vorwort :
Vor dem Islam herrschte in der arabischen Halbinsel, ein totales Chaos. Eine beduinische Gesellschaft bestand aus verschiedenen Stammverbänden, bei denen verschiedene „Stammesgesetze“ galten, eine Art Gewohnheits- bzw Traditionsrecht. Als der Islam kam, hatte er ein einheitliches zwingendes Recht zur Anwendung gesetzt, das für alle Musilme galt ohne Rücksicht auf der Herkunft (Araber, Nichtaraber), und sogar auch für die Nichtmuslime , was die Scharia bedeutet.
„Islam heißt Unterwerfung unter Gott. Diese Unterwerfung wird umfassend verstanden. Sie betrifft die innere Glaubensüberzeugung ebenso wie religiöse Praxis und die Lebensführung und ist sowohl auf das Diesseits wie auf das Jenseites ausgerichtet“ .
Die Scharia - das islamische Recht
Die Scharia ist das arabische Wort für "der deutliche, gebahnte Weg" (zur Tränke) , ist der Sammelbegriff für islamische Lebensregeln, religiöse Pflichten und das religiös begründete, auf Offenbarung