Das ladenschlussgesetz
Die meisten europäischen Länder haben im Vergleich zur Bundesrepublik schon jetzt weitaus großzügigere gesetzliche Regelungen zu den erlaubten Ladenöffnungszeiten, wie folgende Beispiele zeigen.
CDU und FDP sind in NRW für eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Dies sei nicht nur ein Beitrag gegen die zunehmende Verödung der Innenstädte sondern trage auch den veränderten Lebensgewohnheiten der Bevölkerungsmehrheit Rechnung.
Die Befürworter einer Öffnung oder Aufhebung der Ladenschlusszeiten argumentieren vor allem mit den Auswirkungen des größeren Wettbewerbs auf die Kundenfreundlichkeit und der Möglichkeit, gerade für kleinere Unternehmen, Angebotsnischen zu nutzen. Die Liberalisierung des Ladenschlusses soll vor allem, so die Befürworter, die Flexibilität der beteiligten Anbieter und Kunden erhöhen, selber zu entscheiden, wann sie ihre Waren anbieten und kaufen möchten.
Gegner eines Ladenschlussgesetzes sehen die Möglichkeit, Nischen auszufüllen und damit potenziell auch die Möglichkeit, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Von dieser Möglichkeit könnten gerade auch kleine Anbieter profitieren.
Ein weiteres marktwirtschaftliches Argument zeigt sich darin, dass Unternehmen selbst bestimmen können, wann sie öffnen. So ist keineswegs damit zu rechnen, dass Geschäfte rund um die Uhr öffnen, sondern nur zu Zeiten, zu denen sich eine Öffnung der Geschäfte auch lohnt, also mit Gewinnen zu rechnen ist. Dieses könnte die Gewinne erhöhen und somit zur Beschäftigung weiterer Mitarbeiter beitragen. Dass bereits jetzt nicht alle Läden alle möglichen Ladenöffnungszeiten ausschöpfen zeige, dass der Markt alleine fähig sei, wirtschaftliche Öffnungszeiten selbst herbeizuführen. Zudem wirken die zahlreichen Ausnahmen (Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen usw.) wettbewerbsverzerrend.